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  • 07.06.2016

    Tierschützer klagen gegen Circus Krone

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      Bei einer Kontrolle des Circus Krone durch das Veterinäramt konnten keine Verstöße festgestellt werden. Bild: Anja Greiner

      Der Streit um die Tierhaltung in Zirkussen geht weiter. Wie das Aktionsbündnis Tiere gehören zum Zirkus in einer Pressemitteilung erklärte, sei der Circus Krone während seinem bis vergangenem Montag dauernden Gastspiel in Villingen-Schwenningen "überraschend in einen Rechtsstreit mit der Tierschutzpartei involviert" worden.

      Demnach sei Ende Mai ein Antrag auf Beschlagnahmung der Tiere gestellt worden. Das Verwaltungsgericht Freiburg habe den Antrag jedoch abgewiesen, da "der Antrag jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt", heißt es in der Presseerklärung des Aktionsbündnisses. Dennoch habe es eine unangekündigte Kontrolle durch das Veterinäramt gegeben, bei der sich aber keine Auffälligkeiten ergeben habe.

      Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte auf Nachfrage des SÜDKURIER, dass die Partei Mensch Umwelt Tierschutz einen Eilantrag gestellt habe. Ziel sei es gewesen, "dass das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis nach dem Tierschutzgesetz gegen den Circus Krone einschreitet", erläuterte Pressesprecher Klaus Döll. Dieser Antrag sei abgelehnt worden, da beim Tierschutzgesetz kein Drittanspruch bestehe. Das bedeutet, dass kein Rechtsanspruch auf ein Einschreiten der zuständigen Behörden gegen den Zirkus vorliege. Ein Fall von so genanntem Verbandsklagerecht liege in diesem Fall ebenfalls nicht vor, da es sich beim Antragssteller um eine politische Partei und nicht um einen anerkannten Tierschutzverein handle, dem ein solches Klagerecht zustehen würde.

       

       

      http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/villingen-schwenningen/Tierschuetzer-klagen-gegen-Circus-Krone;art372541,8744769